Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen wie Cocktailevents, Cocktailschulungen, Catering, Betriebsfeiern, Hochzeiten, Messen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängen den weiteren Leistungen und Lieferung der Firma BARGASTRO GmbH, Geschäftsführer Dzevad Horic, Amtsgericht Hannover, HRB 209862, USt-IdNr.: DE289119995.
2. Die Unter– bzw. Weitervermietung von überlassenen Räumen, Flächen oder sonstigem Bar Zubehör sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs– oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BARGASTRO GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die BARGASTRO GmbH zustande.
2. Ist der Kunde/ Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden/ Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der BARGASTRO GmbH eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3. Die BARGASTRO GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die BARGASTRO GmbH übernimmt keine Gewähr für verspätete Lieferungen durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Wetterbedingungen, Stau, Straßensperrungen etc.) Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die BARGASTRO GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BARGASTRO GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der BARGASTRO GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der BARGASTRO GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der BARGASTRO GmbH auftreten, wird die BARGASTRO GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, der BARGASTRO GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen der BARGASTRO GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BARGASTRO GmbH beruhen.
1. Die BARGASTRO GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der BARGASTRO GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der BARGASTRO GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der BARGASTRO GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der BARGASTRO GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens um 10% erhöht werden.
4. Rechnungen der BARGASTRO GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die BARGASTRO GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die BARGASTRO GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8,12% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4,12% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der BARGASTRO GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Die BARGASTRO GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Sofern keine zusätzliche Vereinbarung getroffen ist, beträgt die Vorauszahlung 50% der Rechnungssumme. Bei Aufträgen unter 2000,00 EUR netto ist eine 100% Vorauszahlung zu leisten.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der BARGASTRO GmbH aufrechnen oder mindern.
1. Ein kostenloser Rücktritt des Kunden von dem mit der BARGASTRO GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der BARGASTRO GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen (z.B. Hotelbuchungen, gemietetes Equipment, Maschinen, Fahrzeuge usw.) auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der BARGASTRO GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der BARGASTRO GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs– oder Schadenersatzansprüche der BARGASTRO GmbH auszulösen, ausgenommen hiervon ist die Bearbeitungsgebühr für die Rückabwicklung des Vertrages und die Übernachtungskosten die BARGASTRO GmbH entstanden sind. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der BARGASTRO GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 20. und der 16. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die BARGASTRO GmbH berechtigt, 10% des Auftragswertes jedoch mindestens 250,00 EUR netto in Rechnung zu stellen, bei einem Rücktritt zwischen der 16. und 12. Woche 35%, bei einem Rücktritt zwischen der 12. und 8. Woche 70% und bei jedem späteren Rücktritt 90% des Auftragswertes.
4. Findet eine Veranstaltung nicht im ursprünglichen Rahmen/Zeitpunkt statt, ist es unerheblich ob sie abgesagt oder verschoben wurde. Eine Verschiebung oder Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden oder Veranstalter, ändert nicht das Datum der Fristen am ursprünglich vereinbarten Vertrag mit der BARGASTRO GmbH.
5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die Nummern 3 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6. Die Bearbeitungsgebühr für die Rückabwicklung des Vertrages beträgt 175,00 EUR netto.
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die BARGASTRO GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der BARGASTRO GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die BARGASTRO GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die BARGASTRO GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten beispielsweise wenn
– höhere Gewalt oder andere von der BARGASTRO GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
– Wenn die BARGASTRO GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BARGASTRO GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts– oder Organisationsbereich der BARGASTRO GmbH zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der BARGASTRO GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der BARGASTRO GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der BARGASTRO GmbH.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden führt bei einer vereinbarten Dienstleistungspauschale nicht zu einer Reduzierung der Dienstleistungspauschale.
3. Im Fall einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben ist die BARGASTRO GmbH berechtigt, im Fall einer vereinbarten Dienstleistungspauschale diese prozentual an die erhöhte Teilnehmerzahl anzupassen.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die BARGASTRO GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie bestätigte Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs– oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die BARGASTRO GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die BARGASTRO GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der BARGASTRO GmbH trifft ein Verschulden.
1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich mitbringen. Ausgenommen hiervon sind Misch– und Mixgetränke aller Art. Werden diese zu Veranstaltungen mitgebracht, bedarf es hierzu der schriftlichen Vereinbarung mit der BARGASTRO GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten der BARGASTRO GmbH erhoben.
1. Soweit die BARGASTRO GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen oder Geräte von Dritten beschafft, handelt die BARGASTRO GmbH im Namen , in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
2. Der Kunde hat der BARGASTRO GmbH die vereinbarten technischen Einrichtungen und Anschlüsse zur Verfügung zu stellen. Die hieraus resultierenden Kosten sowie die laufenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Liegen Störungen an den vereinbarten Einrichtungen und Anschlüssen vor, sind diese vom Kunden zu beseitigen.
3. Werden vereinbarte Einrichtungen oder Anschlüsse nicht vom Kunden bereitgestellt, ist die BARGASTRO GmbH berechtigt, diese durch einen Dritten bereitstellen zu lassen und die hieraus entstehenden Auslagen für den Dritten an den Kunden weiterzugeben.
4. Die Verwendung des Inventars und der technischen Geräte der BARGASTRO GmbH durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe des Inventars und der technischen Geräte.
1. Mitgeführte Ausstellungs– oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die BARGASTRO GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der BARGASTRO GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragliche Pflicht darstellt, von der Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die BARGASTRO GmbH ist berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die BARGASTRO GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der BARGASTRO GmbH abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs– oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die BARGASTRO GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter des Kunden, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Alle von der BARGASTRO GmbH eingebrachten Gegenstände, Waren und Getränke werden durch den Kunden gegen alle Gefahren versichert.
3. Die BARGASTRO GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs– und Zahlungsort ist der Sitz der BARGASTRO GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck– und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der BARGASTRO GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der BARGASTRO GmbH.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des EU-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.